Welt 14.02.2026
07:46 Uhr

Der Kampf um die Wahrheit im Rathaus – wie der Hamburger Senat mit Informationen Politik macht


Hamburgs Oppositionsparteien kritisieren übergreifend einen neuen Umgang des Senats mit parlamentarischen Anfragen – zentrale Informationen kämen zu spät oder gar nicht. Der Blick auf andere Landesparlamente zeigt, es geht auch anders. Was also hat der Senat zu verlieren?

Der Kampf um die Wahrheit im Rathaus – wie der Hamburger Senat mit Informationen Politik macht

Das Begehren der Hamburger AfD-Fraktion war relativ simpel. Sie wollte eine bundesweit umstrittene Beobachtungskategorie des Verfassungsschutzes auch in Hamburg streichen lassen und dazu einen entsprechenden Antrag stellen. Was die Fraktion beziehungsweise Fraktionschef Dirk Nockemann allerdings nicht wussten, war, dass die Kategorie an sich in Hamburg längst nicht mehr bearbeitet wird. Insofern lief der Antrag vor knapp zwei Wochen ins Leere. Man könnte sagen: Abgehakt. Doch so einfach ist es nicht. Denn der Antrag der AfD hatte eine Vorgeschichte, die ein Schlaglicht auf das aktuelle Senatsgebaren wirft. Der Vorgang ist zu eindeutig in ein größeres Muster eingebettet, als dass er sich als Missverständnis abtun ließe. Und die Rechtsaußenfraktion ist nicht die einzige Oppositionspartei, die kritisiert, dass die Regierung Informationen spät, unvollständig, unverständlich oder erst dann übermittelt, wenn die eigene Interpretation bereits etabliert wurde. Auch CDU und Linke berichten seit Monaten von Schwierigkeiten, die sich quer durch mehrere Ressorts ziehen und die Funktionsweise parlamentarischer Kontrolle berühren. Im konkreten Fall hatte die AfD im Herbst 2025 gefragt, ob die Delegitimierungs-Kategorie durch den Hamburger Verfassungsschutz weiterhin genutzt werde. Die Antwort des Senats: Das Beobachtungsobjekt werde „unverändert weiter bearbeitet“. Hinweise auf eine Abschaffung oder faktische Nichtanwendung gab es nicht. Auch der Verfassungsschutzbericht 2024 führt die Kategorie noch auf, mit einem Personenpotenzial im „mittleren zweistelligen Bereich“. Selbst auf der Website des Landesamts war sie weiterhin als Arbeitsfeld aufgeführt. Kaum hatte Nockemann jedoch in der Bürgerschaft seine Begründung dargelegt, warum Hamburg die Beobachtungskategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ streichen sollte, erklärte SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher am Rednerpult schon, die Kategorie stehe in Hamburg „seit Mitte 2025 nicht mehr in Anwendung“. Der Senat habe „längst gehandelt“. Für Nockemann, der monatelang versucht hatte herauszufinden, wie weit die Neubewertung gediehen sei, wirkt dieser Moment wie eine gewollte Bloßstellung. Kurz vor der Bürgerschaftssitzung hatte Nockemann noch versucht, Klarheit zu gewinnen. Sein Büro erkundigte sich beim Verfassungsschutz, ob interne Änderungen erfolgt und möglicherweise noch nicht kommuniziert worden seien. „Das mache ich bei Innensenator Grote eigentlich häufig. Der lässt uns oft ins offene Messer laufen“, sagte der AfD-Fraktionschef zu WELT AM SONNTAG. Verfassungsschutzsprecher Daniel Perband antwortete in einer E-Mail, das Thema sei „in der morgigen Bürgerschaftssitzung zur Debatte angemeldet“ und werde „sicherlich die offenen Fragen beantworten“. Eine derart nichtssagende Reaktion „erwarte ich natürlich nicht von einer seriösen Behörde“, monierte Nockemann anschließend. „Als Oppositionsfraktion haben wir das Recht auf eine lückenlose und transparente Beantwortung unserer Fragen.“ Dieses Kontrollrecht des Parlaments dürfe nicht durch nebulöse Aussagen der Regierung eingeschränkt werden. Ähnliche Erfahrungen schildert die CDU. Innenexperte Dennis Gladiator spricht von einem systematischen Problem: „Das Fragerecht der Abgeordneten ist eines der zentralen Kontrollinstrumente. Stattdessen beantwortet der Senat Anfragen unvollständig oder falsch. Korrekturen dauern Monate.“ Kritisch sei oft auch die zeitliche Reihenfolge der Kommunikation: „Besonders irritierend ist, wenn Antworten auf Anfragen vorab an die Presse gehen. Die gewünschte Lesart steht dann im Raum, bevor der Fragesteller reagieren kann.“ Auch aus der Linksfraktion kommt Kritik. Die Fraktionsvorsitzende Heike Sudmann beschreibt Sitzungen, in denen Fachbehörden keinerlei Auskunft geben. „In Ausschusssitzungen erleben wir das häufig, nach dem Motto: ,Egal, mit was ihr kommt, Antworten gibt es von uns nicht.‘“ Begründungen wirkten meist vorgeschoben, wie auch bei nicht beantworteten Anfragen: Mal reiche die Zeit nicht aus, mal stünden Betriebsgeheimnisse den Antworten entgegen. Bei umstrittenen Projekten wie dem Elbtower würden tiefgehende Fragen wiederholt nur teilweise beantwortet oder ganz offen gelassen. Der Gang vor die Gerichte komme zwar in Betracht, führe aber nicht weiter: „Die Verfahren dauern so lange, dass die Antworten am Ende unbrauchbar werden.“ Dass es solche Probleme auch unter früheren Regierungen gab, verschweigt Sudmann nicht. „Das war auch unter der CDU-Regierung nicht anders.“ Wie ausgeprägt diese Dynamik inzwischen ist, zeigt ein Blick in die Ressorts. In der Verkehrsbehörde bat der CDU-Abgeordnete Philipp Heißner um Verkehrsdaten für das erste Halbjahr 2025 – Daten, die der Senat in früheren Jahren ohne Schwierigkeiten bereitgestellt hatte. Dieses Mal blieb eine substanzielle Antwort aus. Heißner wandte sich an die Bürgerschaftskanzlei. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) schrieb an Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), Abgeordnete hätten „grundsätzlich einen Anspruch auf eine inhaltliche Beantwortung der gestellten Fragen“. Die Antworten müssten „wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich“ ausfallen; im konkreten Fall sei keine Ausnahme erkennbar, die ein Abweichen rechtfertigen würde. Auch in der Umweltbehörde blieben Fragen offen, etwa zu den Ursachen für die Kostensteigerungen bei der Klärschlammanlage „Vera 2“. In einer anderen Anfrage zur Klimaneutralität 2040 ging es der CDU um erwartete Mehrbelastungen. Konkrete Einschätzungen dazu erhielt die Opposition nicht. Die Behörde verwies auf ein externes Gutachten, das erst später veröffentlicht wurde. In der Stadtentwicklungsbehörde wurden Auskünfte zum Holsten-Areal unter Hinweis auf „Geschäftsgeheimnisse“ der SAGA abgelehnt, obwohl das Unternehmen der Stadt gehört. Und bei der Schiller-Oper informierte die Behörde nach Darstellung der Linken zunächst den NDR und über eigene Social-Media-Kanäle, bevor die parlamentarische Antwort verschickt wurde. Zahlreiche Beschwerden Die Sozialbehörde veröffentlichte ihre Presseunterlagen zur Gesundheitsbefragung obdachloser Menschen ebenfalls, bevor die Abgeordneten die zugehörigen Antworten erhielten. Die öffentliche Lesart war damit etabliert, noch bevor das Parlament Einsicht in die Grundlage nehmen konnte. Dadurch verliert die Bürgerschaft Zeit, Tiefe und ihre zentrale Rolle als Kontrollinstanz. WELT AM SONNTAG liegen allein aus den vergangenen Monaten fünf formale Beschwerden an den Senat durch die CDU vor, eine weitere von der Linksfraktion. In dieser Woche hat Anna von Treuenfels-Frowein eine Beschwerde zu Antworten auf eine Anfrage eingereicht, in der es um finanzielle Engpässe an der Universität ging. Die CDU-Abgeordnete wirft dem Senat vor, ihre Anfrage praktisch vollständig ins Leere laufen gelassen zu haben. Zu keinem der von ihr abgefragten Punkte habe der Senat Auskunft gegeben. Stattdessen verweise er auf „laufende Kontakte“, historische Mittelsteigerungen oder allgemein gehaltene Haushaltsprozesse. Von Treuenfels-Frowein sieht darin eine Verletzung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Kontrollrechte – und fordert die Bürgerschaftspräsidentin auf, den Senat zur Nachbesserung zu verpflichten. Nicht jede Beschwerde führt dazu, dass es auch eine Rüge an den Senat gibt. Mitunter erkennt die Bürgerschaftskanzlei – nach juristischer Prüfung – auch Recht beim Senat. Bei 2138 beantworteten Anfragen im Jahr 2025 etwa erhielt der Senat neun Rügen durch die Bürgerschaftskanzlei. Auf wie viele unbefriedigend beantwortete Anfragen weitere Anfragen durch die Abgeordneten folgten, wird in keiner Fraktion statistisch erfasst. Senatssprecher Christopher Harms betont, der Senat erfülle den verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruch des Parlaments „in vollem Umfang und fristgerecht“. Viele Fragen überschritten jedoch diesen Anspruch, berührten interne Rechte des Senats, sensible Interessen oder Persönlichkeitsrechte. Zudem führe „die große Zahl teils extrem detaillierter Einzelfragen“ zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und binde Kapazitäten in Behörden, Bezirken und öffentlichen Unternehmen. Anderer Umgang möglich Dass ein anderer Umgang möglich ist, zeigt ein Blick nach Baden-Württemberg. Dort legte die Landesregierung auf Fragen zur polizeilichen Speicherung von Fußballfan-Daten ausführliche Antworten vor, einschließlich Zahlen zu konkreten Delikten. Hamburg beschränkte sich auf Anfrage der Linken auf eine knappe, wenig sagende Vorbemerkung, beantwortete Einzelfragen einfach gar nicht. Für AfD-Fraktionschef Nockemann ist die Szene in der Bürgerschaft nur ein Beispiel für eine breitere Entwicklung. „Ich bin seit fast 40 Jahren in der öffentlichen Verwaltung, war mal Innensenator. Und ich muss sagen, so arbeitet man nicht, das ist ein neuer Politikstil.“ Das Neutralitätsgebot werde zunehmend verletzt und durch ein neues, angebliches Sachlichkeitsgebot ersetzt. Zudem werde mit Informationen Politik gemacht. „Wenn der Senat der Opposition zentrale Informationen verweigert, sie der Regierungsfraktion jedoch vorab mitteilt und zugleich gegenüber der Öffentlichkeit den tatsächlichen Sachverhalt verschleiert, ist das ein schwerwiegender Vorgang.“ Die AfD sei klar benachteiligt worden. Zur Aufklärung der Vorgänge stellte die AfD eine neue Anfrage an den Senat. Die Antwort kam in dieser Woche. Die Darstellung in der Bürgerschaftssitzung und in der Drucksache von September sei „sachlich korrekt“, heißt es darin. Denn es sei nie bestritten worden, „dass das Beobachtungsobjekt weiterhin besteht und seit Mitte vergangenen Jahres ohne Zuordnung zu einem Phänomenbereich fortgeführt wird. Lediglich der gleichnamige Phänomenbereich besteht nicht mehr.“ Gegenüber WELT AM SONNTAG erklärte Verfassungsschutzsprecher Daniel Perband: „Wir schauen sehr genau auf die konkrete Fragestellung.“ Und die AfD fragte an, ob der Senat die Einschätzung Sachsens teile, dass die Kategorie Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates als eigenständiger Phänomenbereich verzichtbar sei. Wenn nein, warum nicht? Und darauf werde in der Antwort eingegangen. „Gefragt wurde nicht, ob der Phänomenbereich noch da ist.“ Tatsächlich werde eine „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ unverändert weiterbearbeitet, „worauf in der Antwort auch hingewiesen wurde.“